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Informationen zum Fachstudium (FAQ)

Wo bekomme ich als fortgeschrittene/r B.A.-Studierende/r Informationen über das Hauptfach Geschichte und das Hauptfach Neuere und Neueste Geschichte?

Jedes Semester findet eine Informationsveranstaltung für fortgeschrittene B.A.-Studierende (ab dem 2./3. Fachsemester) statt. Der Termin wird per Aushang im KG IV und auf der Homepage des Historischen Seminars im Lauf des Semesters bekannt gegeben.

Im Interesse eines möglichst reibungslosen Studienverlaufs vor allem in der Vertiefungs- und Abschlussphase des Studiums (5./6. Fachsemester) wird der Besuch dieser Informationsveranstaltung allen B.A.-Studierenden ab dem 2. Fachsemester dringend empfohlen (spätestens zu Beginn des 4. Fachsemesters)!

Kann ich als Studierender im B.A. Studiengang Geschichte NF ein Masterstudium in Geschichte anschließen?

Ja, das ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Wenn Sie als Studierender im NF Geschichte ein Studium des Masters Geschichte oder des Masters Vergleichende Geschichte der Neuzeit in Freiburg erwägen, müssen Sie bei Ihrer Bewerbung Lehrveranstaltungen im Umfang von insg. 60 ECTS im Bereich Geschichte bzw. Neuere und Neueste Geschichte nachweisen. Lassen Sie sich Veranstaltungen, die über das Pflichtprogramm des Nebenfachs Geschichte hinausgehen, von dem/der betreffenden Dozierenden mit Teilnahmescheinen bestätigen.

Wie organisiere ich mein Studium in der Vertiefungsphase des Fachstudiums (5./6. Semester des Hauptfachs Geschichte bzw. des Hauptfachs Neuere und Neueste Geschichte)?

In der Vertiefungsphase des Fachstudiums ist zunächst ein Hauptseminar mit schriftlicher Prüfungsleistung (5. Fachsemester) und im folgenden Semester ein Hauptseminar mit mündlicher Prüfungsleistung zu absolvieren. Regelmäßig stellt die schriftliche Prüfungsleistung (Hausarbeit) im ersten Hauptseminar zugleich die Vorarbeit für die B.A.-Abschlussarbeit dar, wobei in aller Regel die/der betreffende Dozierende des Hauptseminars auch die B.A.-Abschlussarbeit betreut. (Abweichungen von dieser Regel sind unter bestimmten Umständen möglich, sollten aber unbedingt mit dem B.A.-Fachberater, Herrn Krieg, abgesprochen werden.)

Wie weise ich Lateinkenntnisse nach?

Vor dem Besuch eines Hauptseminars der Alten oder der Mittelalterlichen Geschichte muss entweder das zweisemestrige Modul „Grundkenntnisse Latein“ im BOK-Bereich erfolgreich absolviert worden sein oder aber mit einem formlosen Anschreiben eine beglaubigte Kopie des Latinumsnachweises (in der Regel beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses) beim Prüfungsamt eingereicht werden.

Was gilt als Interdisziplinäre Lehrveranstaltung (Modul „Praxis und Interdisziplinarität“)?

Regelmäßig werden entsprechende Lehrveranstaltungen für die B.A.-Hauptfächer Geschichte und Neuere und Neueste Geschichte im elektronischen Vorlesungsverzeichnis und im KoVo ausgewiesen. Darüber hinaus können in Absprache mit dem B.A.-Fachberater auch andere fachfremde Lehrveranstaltungen entsprechend angerechnet werden. Im letzteren Fall kommen Sie vor Besuch der entsprechenden Lehrveranstaltung unbedingt in die Sprechstunde von Herrn Krieg.

Wo finde ich Hinweise auf Exkursionen (Module „Praxis und Interdisziplinarität“ oder „Wissensvertiefung“)?

Regelmäßig werden Exkursionen für die B.A.-Hauptfächer Geschichte und Neuere und Neueste Geschichte im KoVo ausgewiesen. Diese werden üblicherweise im Zusammenhang mit Übungen, Proseminaren und Hauptseminaren angeboten. Ob die Teilnahme an der Exkursion auch ohne gleichzeitige Teilnahme an der betreffenden Übung oder dem betreffenden Seminar möglich ist, müssen Sie vorab mit der Dozentin/dem Dozenten abgeklären.

Ist im Rahmen des B.A.-Studiums ein Praktikum möglich?

Ja, in den B.A.-Hauptfächern Geschichte und Neuere und Neueste Geschichte kann ein Praktikum absolviert werden. Dazu ist eine vorherige Abklärung in der Sprechstunde des B.A.-Fachberaters Heinz Krieg unbedingt erforderlich.

Ist im B.A.-Studium ein Auslandsstudium möglich?

In den B.A.-Hauptfächern Geschichte und Neuere und Neueste Geschichte können im Rahmen eines Auslandsstudiums erbrachte Studien- und gegebenenfalls auch Prüfungsleistungen anerkannt werden. Dazu ist es aber unbedingt erforderlich, die Bedingungen für die Anrechnung vor Antritt des Auslandsaufenthalts mit dem B.A.-Fachberater in der Sprechstunde abzuklären.

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