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Fachdidaktik

Nach der Staatsexamensprüfungsordnung vom 13.03.2001 (WPO) muß eine fachdidaktische Übung erfolgreich absolviert werden. Belegen Sie eine der Fachdidaktischen Übungen, die der Fachdidaktik I zugeordnet sind.

Nach der Staatsexamensprüfungsordnung vom 31.07.2009 (GymPO) sind im modularisierten Studiengang zwei fachdidaktische Übungen zu belegen:

  • vor dem Praxissemester: Fachdidaktische Übung I als Studienleistung,
  • nach dem Praxissemester: Fachdidaktische Übung II als mündliche Prüfungsleistung.

Die Anmeldung für Fachdidaktische Übungen erfolgt über das Online-Belegungsverfahren.

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