Fachdidaktik
Nach der Staatsexamensprüfungsordnung vom 13.03.2001 (WPO) muß eine fachdidaktische Übung erfolgreich absolviert werden. Belegen Sie eine der Fachdidaktischen Übungen, die der Fachdidaktik I zugeordnet sind.
Nach der Staatsexamensprüfungsordnung vom 31.07.2009 (GymPO) sind im modularisierten Studiengang zwei fachdidaktische Übungen zu belegen:
- vor dem Praxissemester: Fachdidaktische Übung I als Studienleistung,
- nach dem Praxissemester: Fachdidaktische Übung II als mündliche Prüfungsleistung.
Die Anmeldung für Fachdidaktische Übungen erfolgt über das Online-Belegungsverfahren.